Energiegemeinschaften – Energie teilen

Gemeinsam Energie nutzen

Teilen, erzeugen, speichern und handeln: Entdecken Sie die Chancen, die gemeinschaftliche Energienutzung bietet, und wie Sie davon profitieren können.

In Österreich stehen drei verschiedene Arten von Energiegemeinschaften zur Verfügung. Welches Modell am besten zu Ihren Bedürfnissen passt, hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen ab.

Modellvarianten im Überblick

Selbst erzeugter Strom, beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einer Wohnanlage, kann von mehreren Nutzer:innen gleichzeitig verwendet werden. Im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG) verankert, erlaubt dieses Modell, dass alle „teilnehmenden Berechtigten“ – wie Bewohner:innen eines Gebäudes – die gemeinsam erzeugte Energie nutzen.

Eine zentrale Voraussetzung dafür ist, dass alle Teilnehmer:innen an dieselbe Hauptleitung angeschlossen sind und auf die gleiche Erzeugungsanlage zugreifen. Der Strom wird dabei nicht über das öffentliche Netz geleitet, sondern lokal im Gebäude verteilt. Dieses Prinzip eignet sich besonders für Mieter:innen und Eigentümer:innen in Wohnanlagen, aber auch für Bürogebäude oder Einkaufszentren.

Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) entsteht, wenn sich mindestens zwei Teilnehmer:innen zusammenschließen, um gemeinsam Energie aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen und zu nutzen. Obwohl das Modell primär für erneuerbaren Strom konzipiert wurde, umfasst es ebenso erneuerbare Wärme und Gas.

EEGs ermöglichen die gemeinsame Erzeugung, Speicherung, Nutzung und den Verkauf von Energie aus nachhaltigen Quellen wie Solar, Wind oder Biomasse. Diese Gemeinschaften nutzen das Stromnetz des Netzbetreibers, müssen jedoch innerhalb eines einzigen Konzessionsgebiets angesiedelt sein.

Im Gegensatz zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) können sich Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken. Sie sind jedoch ausschließlich auf elektrische Energie beschränkt und bieten keine finanziellen Vergünstigungen.

Während für BEGs ähnliche Regelungen wie für EEGs gelten, gibt es einige wichtige Unterschiede:

  • BEGs dürfen nur elektrische Energie erzeugen, speichern, nutzen und verkaufen.
  • Sie sind nicht auf erneuerbare Energien beschränkt, wodurch vielfältigere Energiequellen genutzt werden können.
  • Die Begrenzung auf ein einzelnes Konzessionsgebiet entfällt, sodass BEGs österreichweit tätig sein können.

Mitglieder und Voraussetzungen

Mitglieder oder Gesellschafter von BEGs können sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen sein. Anders als bei EEGs können auch Elektrizitätsunternehmen sowie mittelständische und große Unternehmen an BEGs teilnehmen, allerdings ohne Kontrolle über die Gemeinschaft auszuüben. Auch für BEGs gilt, dass die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen darf.

Weitere Informationen sowie detaillierte Beschreibungen der Modelle finden Sie auf der Website der österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.

Gründung von Energiegemeinschaften

1. Ziele und Visionen definieren

Bevor Sie mit der Gründung einer Energiegemeinschaft beginnen, sollten Sie klare Ziele und Visionen festlegen.

2. Teilnehmer:innen finden und einbinden

Eine Energiegemeinschaft kann nicht ohne Beteiligung von anderen Interessierten gegründet werden.

3. Rechtliche Rahmenbedingungen klären

Klären Sie die rechtlichen Voraussetzungen für die Gründung einer Energiegemeinschaft.

4. Technische Planungen und Investitionen

Im nächsten Schritt erfolgt die technische Planung der Energieerzeugungs- und Verteilungsanlage.

5. Finanzierung und Förderungen prüfen

Energiegemeinschaften können auf verschiedene Finanzierungsquellen zurückgreifen, von Eigenkapital über Bankkredite bis hin zu öffentlichen Förderungen.

6. Inbetriebnahme und Betriebsorganisation

Sobald alle Schritte umgesetzt sind und die Gemeinschaft gegründet wurde, steht die praktische Umsetzung bevor.

Für eine nachhaltige Zukunft